Lokales Engagement zahlt sich aus 


Ob Handel, Handwerk, Dienstleistung oder Industrie: Engagieren Sie sich für Ihren und unseren gemeinsamen Standort und sparen Sie dabei echtes Geld! Der steuerfreier Sachbezug* ermöglicht die steuerfreie Auszahlung von bis zu 50,- € pro Mitarbeiter und Monat in Form von Gutscheinen. In einem Jahr sind so über 600 Euro drin.




„Der Schermbeck-Gutschein ist ein echtes
Wirtschaftsförderungsprogramm für unsere Gemeinde von dem alle profitieren - Unternehmen, Beschäftigte und Einzelhändler!

Mike Rexforth, Bürgermeister Gemeinde Schermbeck

Top für Unternehmen
Attraktiv für Mitarbeiter
Stark für den Standort



* steuerfreier Sachbezug

Rechtsgrundlage

Rechtliche Grundlage für den steuerfreien Sachbezug ist § 8, Absatz 2, Satz 3, EStG. Das ermöglicht Arbeitgebern die Auszahlung von bis zu 50,- € pro Monat und Mitarbeiter ohne steuerliche Abgaben - der sogenannte Arbeitgeber-Gutschein. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. 

Dokumentationspflicht

Arbeitgeber müssen dokumentieren, wann welcher Mitarbeiter welchen Gutschein bekommen hat. Für die Praxis gilt: 

Es darf pro Monat ein Gutschein bis max. 50,- € überreicht werden. Wichtig ist dabei der Tag der Übergabe: Hier ist sicherzustellen, dass nicht zwei Gutscheine innerhalb eines Kalendermonats ausgehändigt werden, also z.B. einmal am 01. des Monats und dann nochmal am 31. im selben Monat. 

Der Arbeitgeber sollte sich zudem den Empfang eines Gutscheins vom Arbeitnehmer mit Datum und Unterschrift quittieren lassen, z.B. auf einer Fotokopie des Gutscheins, und den Beleg zum Lohnkonto hinzufügen.